Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
der
SugarGang GmbH
Subbelrather Str. 15A
50823 Köln
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer, ohne dass auf sie erneut hingewiesen werden muss.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote der SugarGang GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Bestellungen des Käufers gelten als verbindliches Angebot.
(3) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Lieferung der Ware oder Rechnungsstellung durch die SugarGang GmbH zustande.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ergeben sich Zahlungsziele und Zahlungsbedingungen aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder Rechnung.
(3) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.
(4) Bei Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über.
(4) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Streiks, behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel, Pandemien, Krieg, Naturkatastrophen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs verlängern Lieferfristen angemessen.
§ 5 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.
(2) Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
(3) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(4) Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
§ 6 Gewährleistung
(1) Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang.
(4) Handelsübliche oder produktionstechnisch bedingte Abweichungen hinsichtlich Geschmack, Farbe, Form, Gewicht, Verpackung oder Design stellen keinen Mangel dar, sofern die Verwendbarkeit der Ware nicht beeinträchtigt wird.
§ 7 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(4) Vertragsstrafen, Belastungen, Rückvergütungen oder sonstige Sanktionen, die von Dritten gegenüber dem Käufer geltend gemacht werden, sind von unserer Haftung ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der SugarGang GmbH beruhen.
§ 8 Produktrückrufe
(1) Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich über ihm bekannt werdende Produktmängel oder Risiken zu informieren.
(2) Im Falle eines Produktrückrufs ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich an allen erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken, betroffene Ware zu sperren, Bestände offenzulegen und erforderliche Informationen bereitzustellen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen der SugarGang GmbH aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer Eigentum der SugarGang GmbH.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten angemessen gegen Verlust, Diebstahl, Feuer-, Wasser- und sonstige Beschädigungsschäden zu versichern.
(3) Der Käufer hat die Vorbehaltsware getrennt von anderem Eigentum zu lagern und als Eigentum der SugarGang GmbH kenntlich zu machen, soweit dies im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb möglich und zumutbar ist.
(4) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Beeinträchtigungen unserer Eigentumsrechte, sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Käufer hat uns sämtliche zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
(5) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
(6) Bereits jetzt tritt der Käufer sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich sämtlicher Nebenrechte sicherungshalber an die SugarGang GmbH ab. Die SugarGang GmbH nimmt diese Abtretung an.
(7) Die Abtretung erfolgt in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der weiterveräußerten Vorbehaltsware einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(8) Der Käufer bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die SugarGang GmbH kann die Einziehungsermächtigung insbesondere widerrufen, wenn:
a) der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät,
b) ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt wird,
c) eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers eintritt,
d) sonstige Umstände bekannt werden, die die Forderungen der SugarGang GmbH gefährden.
(9) Im Falle des Widerrufs der Einziehungsermächtigung ist der Käufer verpflichtet, der SugarGang GmbH unverzüglich sämtliche zur Forderungseinziehung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Rechnungen und Kundendaten zur Verfügung zu stellen sowie die betroffenen Schuldner über die Forderungsabtretung zu informieren.
(10) Eine Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt stets für die SugarGang GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass hieraus Verpflichtungen für die SugarGang GmbH entstehen.
(11) Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, verbunden, vermischt oder vermengt, erwirbt die SugarGang GmbH Miteigentum an der neu entstehenden Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten oder verbundenen Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
(12) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Rücknahme der Vorbehaltsware gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich erklärt wird.
(13) Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Gerichtsstand und Rechtswahl
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Köln.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.